Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung
26. 04. 2022
Die Landesregierung hat am 26. April 2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis zum 28. Mai 2022 befristet.
Die Neufassung der Verordnung enthält folgende weitere Lockerungen:
- In der Kinderbetreuung werden alle Testpflichten für Kindertagespflegepersonen, Beschäftigte und Eltern aufgehoben.
- In Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten folgende Lockerungen:
- Die Testpflichten für angestellte und externe Mitarbeiter werden mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestrichen.
- Für externe Personen gilt anstelle der bisherigen Testpflicht die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
- Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gilt nur noch in Innenbereichen der Verkehrsmittel.
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay
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