Coronavirus: Landesverordnung verlängert
22. 06. 2022
Die Landesregierung hat am 21. Juni 2022 beschlossen, die aktuell bis zum 25. Juni 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 22. Juli 2022 zu verlängern. Damit bleibt die Verordnung in Kraft, enthält aber weiterhin als verbindliche Regelungen lediglich Vorgaben für ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den öffentlichen Personennahverkehr.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin:
- für externe Personen in Krankenhäusern (FFP2).
- für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen.
- in der Eingliederungshilfe für Beschäftigte in geschlossenen Räumen sowie Besucherinnen und Besucher auf Verkehrsflächen sowie in Gemeinschaftsräumen.
- bei Dienstleitungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen, wenn mit der Art der Dienstleistung vereinbar.
- im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Taxen und Schulbussen (die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt).
Grundsätzlich wird weiterhin empfohlen, in Innenräumen mit Gedränge oder vermehrtem Personenaufkommen eine Maske zu tragen.
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay
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