Grundsteuerreform: Viel Arbeit für Hausbesitzer / Keine Beratung seitens des Amtes Föhr-Amrum
Die Reform der Grundsteuer kommt in die finale Phase. Sie wurde nötig, nachdem die bisherige Berechnungsgrundlage gerichtlich für nicht rechtens erklärt worden war. Und die Zeit drängt, denn ab dem 1. Januar 2025 ist die alte Berechnung der Grundsteuer Geschichte.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen am 30. März 2022 wurden alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer aufgefordert, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 abzugeben. Da sich die Bundesländer nicht auf ein einheitliches Verfahren einigen konnten, gilt für Schleswig-Holstein das sogenannte Bundesmodell. Seitens der Finanzverwaltung Schleswig-Holsteins müssen noch einige Hausauf-gaben erledigt werden, damit die Eigentümer ihre Erklärungen vorzugsweise per Elster abgeben können. So müssen die Bodenrichtwerte noch veröffentlicht werden. Dieser Wert ist neben der Fläche oder der Grundstücksart einer der Faktoren für die Ermittlung des künftigen Grundstücksmessbetrages.
Außerdem wollen die Finanzämter alle Grundstückseigentümer bis Ende Juni 2022 anschreiben. Dies wird voraussichtlich erst Anfang Juli der Fall sein. Diese Schreiben sind hilfreich, da aus ihnen die Einheitswertnummer hervorgeht, die künftig die Steuernummer für die Grundstückswerte sein wird.
Zuständig für die Erklärung und Erstellung der Bescheide sind die Finanzämter. Kommunen/Ämter erhalten ab dem 1. Juli 2022 ausschließlich auf elektronischem Weg die Bescheide, auch wenn diese erst ab 2025 für die Veranlagung der Grundsteuer benötigt werden.
Das Amt Föhr-Amrum wird einige wenige Formulare für jene Eigentümer, die keine Möglichkeit haben, die Erklärung über die Plattform Elster einzureichen, zur Verfügung gestellt bekommen. Das Finanzamt Husum hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht beanstandet wird, wenn Bürger sich der Hilfe von Verwandten bedienen, um die Erklärung elektronisch auf den Weg zu bringen. Neben Steuerberatern sind auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft befugt, für die von ihnen verwalteten Objekte die Erklärungen zu erstellen. Das Amt Föhr-Amrum ist selbst nicht befugt, hier beratend tätig zu werden.
Auch das Amt Föhr-Amrum ist verpflichtet, für die kommunalen Liegenschaften Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben, wenn keine Steuerbefreiung wie etwa für Schulen besteht.
In der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 werden jeweils zwei Grundsteuermessbescheide seitens der Finanzämter erlassen: Ein Bescheid nach bestehendem und ein weiterer für das künftige Recht. Den Kommunen ist dann auferlegt, bis 2024 die neuen Grundsteuerhebesätze zu ermitteln.
Weitere Informationen stellt das Land unter schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html zur Verfügung.
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