Corona-Bekämpfungsverordnung gilt weiter
Auf Beschluss der Landesregierung wurde die bis zum 15. September 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 23. September 2022 verlängert. Damit bleibt die Verordnung in Kraft, enthält aber weiterhin als verbindliche Regelungen lediglich Vorgaben für ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den öffentlichen Personennahverkehr.
In der 38. Kalenderwoche ist eine erneute Verlängerung bis zum 1. Oktober 2022 vorgesehen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen soll nach Auswertung der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes fallen.
Zum grundsätzlichen Vorgehen hat die Landesregierung am 12. September 2022 darauf hingewiesen, dass die wesentlichen Aspekte des Infektionsschutzes nunmehr die Folgenminderung und der Schutz vulnerabler Gruppen seien und nicht mehr die Verhinderung von Ansteckungen. Damit werde die Stärkung der Eigenverantwortung weiter an Bedeutung gewinnen. Die Gesellschaft müsse lernen, dass das Coronavirus fortwährend zirkuliert, wie zum Beispiel auch das Grippevirus. Die Impfung bleibe das wichtigste Mittel gegen schwere Krankheitsverläufe. Falls weitere Maßnahmen notwendig werden, etwa wegen des Auftretens einer neuen Virusvariante, gelte der Grundsatz: „Impfung vor Maske vor Tests“.
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