Corona-Bekämpfungsverordnung gilt weiter
23. 09. 2022
Die Landesregierung hat die aktuell bis zum 23. September 2022 befristete Corona-Bekämpfungsverordnung inhaltlich unverändert bis zum 30. September 2022 verlängert.
Die Verlängerung erfolgt lediglich aus rechtlichen Gründen so kurzfristig, weil zum 1. Oktober 2022 eine neue Rechtsgrundlage für die Verordnung im Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt. Es ist daher davon auszugehen, dass auch über den 30. September 2022 hinaus die Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst in unveränderter Form fortgelten wird.
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