Fragen zur Grundsteuer ab 2025: Auskünfte nur über das Finanzamt
Derzeit erhalten viele Grundstücksbesitzer die „neuen“ Grundsteuermessbescheide, die Grundlage für die Grundsteuerbescheide ab 2025 sein werden. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Bis dahin müssen die Gemeindevertretungen/-versammlungen die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A, B und C festgelegt haben. Die Summe der im Jahr 2025 zu erhebenden Grundsteuern darf die im Jahr 2024 zu erhebende Grundsteuer nicht übersteigen.
Wie sich die neuen Hebesätze für die Grundsteuern gestalten werden, ist erst absehbar, wenn eine ausreichende Menge an Daten in Form von Grundsteuermessbescheiden vorliegt und wird frühestens Ende 2023 von der Politik zu diskutieren sein. Bis dahin ist alles reine Spekulation.
Einwendungen gegen die Grundsteuermessbescheide sind beim jeweiligen Finanzamt vorzubringen. Auch kann nur das Finanzamt Auskünfte hierzu erteilen (Telefon: 04841/8949-1677 oder -1681). Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter des Amtes Föhr-Amrum hierzu keinerlei Auskünfte erteilen können und es wird seitens der Amtsverwaltung darum gebeten, von diesbezüglichen Anrufen abzusehen.
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