BannerbildBannerbildWyk | zur StartseiteAmrum Leuchtturm | zur StartseiteGodel | zur StartseiteWittdün | zur StartseiteSüdstrand | zur StartseiteNorddorf | zur StartseiteInseldörfer | zur StartseiteUtersum | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Jugendschöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028

24. 02. 2023

Für Menschen, die sich schon immer ehrenamtlich betätigen wollten und sich für Gerechtigkeit einsetzen möchten, könnte die Position des Schöffen genau das Richtige sein. Das Amt Föhr-Amrum sucht drei Frauen und drei Männer für das Ehrenamt des Jugendschöffen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Insgesamt werden im Kreis Nordfriesland 56 Frauen und Männer für dieses Ehrenamt gesucht. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen für die Dauer von fünf Jahren.

 

Die Bewerber auf Föhr und Amrum sollten ihren Wohnort im Amtsbereich haben. Interessierte Personen müssen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

 

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen; juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Bewerbungen nimmt das Amt Föhr-Amrum entgegen. Diese sind bis zum 24. März 2023 bei der Ordnungsbehörde einzureichen und werden in einer Vorschlagsliste gesammelt an den Jugendhilfeausschuss weitergeleitet.

 

Der Bewerbungsbogen und ein Infoblatt sind als Anlage beigefügt. Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de.

 

 

Bild zur Meldung: Bild von succo auf Pixabay