Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes aufgehoben
Die Landesregierung hat am 28. Februar 2023 beschlossen, die Corona-Bekämpfungsverordnung mit Ablauf des 28. Februar 2023 aufzuheben. Die Verordnung enthielt zuletzt im Wesentlichen Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen des Bundes. Durch deren Aufhebung seitens der Bundesregierung zum 1. März 2023 sind auch diese Ausnahmen überflüssig geworden.
Laut Landesregierung gelten ab dem 1. März 2023 bis einschließlich 7. April 2023 nur noch folgende im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelten Vorgaben:
- Maskenpflicht für Besucher (nicht mehr Personal und Patienten) in
- Krankenhäusern und vergleichbaren Rehabilitationseinrichtungen
- voll- oder teilstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe
- Für Patienten und Besucher gilt weiterhin Maskenpflicht in
- Arztpraxen und Zahnarztpraxen
- psychotherapeutischen Praxen
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Rettungsdiensten
Ansprüche auf kostenlose Bürgertests enden am 28. Februar
Am 1. März 2023 treten die Paragrafen 1 bis 6 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes und damit die Ansprüche auf kostenlose Antigentests in Testzentren oder bestätigende PCR-Tests außer Kraft.
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