Sitzung des Amtswahlausschusses vom 26.05.2023 zur Feststellung des Ergebnisses der Gemeindewahl
Der Amtswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2023 die Ergebnisse der Gemeindewahl amtlich festgestellt. Die Bekanntmachung der Wahlergebnisse in den amtsangehörigen Gemeinden sowie der Stadt Wyk auf Föhr steht auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum unter "häufig nachgefragt - amtliche Bekanntmachungen" zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Die gewählten Bewerberinnen und Bewerber erwerben automatisch nach Ablauf der Frist von einer Woche nach der mündlichen Bekanntgabe vom heutigen Tage, jedoch nicht vor Ablauf der Wahlperiode der bisherigen Vertretung, die Mitgliedschaft in der Vertretung, wenn nicht innerhalb der Wochenfrist durch schriftliche (handschriftlich im Original) Erklärung gegenüber dem Amtswahlleiter die Wahl abgelehnt wird. Die Mandatsannahme tritt mit Ablauf des siebten Tages nach der Sitzung des Wahlausschusses ein, in der das endgültige Wahlergebnis festgestellt wurde (02.06.2023). Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt als Ablehnung. Die Ablehnungserklärung kann nicht widerrufen werden. Bei gewählten Bewerberinnen und Bewerbern, deren berufliche Tätigkeit mit dem Mandat unvereinbar ist, wird nach § 65 Gemeinde-Kreiswahlordnung verfahren.
Ihre Wahlbehörde
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