Schöffenwahl 2023 - Auflegung von gemeindlichen Vorschlagslisten
Die Gemeindevertretungen Alkersum, Oevenum, Oldsum, Nieblum und Wittdün auf Amrum haben über die Aufstellung der Vorschlagslisten im Rahmen der Schöffenwahl in ihren jüngsten Sitzungen entsprechende Beschlüsse gefasst.
Die Vorschlagslisten sind gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.
Die Auflegungen für die Gemeinden Alkersum, Oevenum, Oldsum und Nieblum erfolgt über das Internet und sind zwischen dem 31.07. und 07.08.2023 unter https://www.amtfa.de/bauleitplanung/liste einzusehen.
Die Auflegung für die Gemeinde Wittdün auf Amrum erfolgt im oben genannten Zeitraum über die Bekanntmachungstafel AmrumBadeland, Am Schwimmbad 1.
Ihre Ordnungsbehörde
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