Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 14. Mai 2023 in der Gemeinde Nebel
04. 09. 2023
Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Nebel hat in öffentlicher Sitzung das Ergebnis der Kommunalwahl vom 14. Mai 2023 vorgeprüft und empfohlen, die Wahl im Wahlgebiet für gültig zu erklären. Die Gemeindevertretung ist der Empfehlung gefolgt und hat die Kommunalwahl per Beschluss gemäß § 39 Ziffer 4 Gemeinde-Kreiswahlgesetz für gültig erklärt.
Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die Gemeinde Nebel erfolgt ab dem 05.09.2023 über die Bekanntmachungstafeln:
Uasterstigh, Ecke Krümai (ggü. Uasterstigh 12/14),
Süddorf (Feuerwehrgerätehaus, Uasterstigh 17) sowie
Steenodde (Stianoodswai 24)
Ihre Wahlbehörde
Bild zur Meldung: Bild von Pixaline auf Pixabay
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