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Schöffenwahl 2023 - Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Nebel

04. 09. 2023

Die Gemeindevertretung hat über die Aufstellung der Vorschlagsliste im Rahmen der Schöffenwahl in ihrer jüngsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Die Vorschlagsliste ist gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.

 

Die Auflegungen für die Gemeinde Nebel erfolgt zwischen dem 05.09. und 12.09.2023 über die Bekanntmchungstafeln der Gemeinde:

Uasterstigh, Ecke Krümwai (ggü. Uasterstigh 12/14)

Süddorf (Feuerwehrgerätehaus, Uasterstigh 17) sowie

Steenodde (Stianoodswai 24)

 

Ihre Ordnungsbehörde

 

Bild zur Meldung: Schöffenwahl 2023 - Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Nebel