Amtliche Hinweise zum Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2
21. 12. 2023
Sehr geehrte Gäste der Inseln Föhr und Amrum,
wir möchten Sie nachdrücklich darauf aufmerksam machen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II sowie das Aufsteigenlassen von sogenannten Himmelslaternen aus zwingenden Gründen des Brandschutzes auf den Inseln in der Zeit vom 31.12.2023 bis 01.01.2024 strengstens untersagt ist.
Auf das bestehende generelle Abbrennverbot vom 02. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres weisen wir ebenfalls hin.
Bitte beachten Sie den amtlichen Hinweis "Keine Raketen und Kanonenschläge auf den Insel Föhr und Amrum" sowie die amtliche Bekanntmachung über das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2.
Ihre Ordnungsbehörde
Bild zur Meldung: Bild von Pixaline auf Pixabay
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