Geflügelpest in Nordfriesland: Kreisweites Aufstallungsgebot verfügt
11. 01. 2024
Der Kreis Nordfriesland hat angesichts der sich ausbreitenden Geflügelpest für das gesamte Kreisgebiet eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Betroffen sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse, wenn mindestens 100 Tiere je genannter Tierart gehalten werden.
Ziel ist, die Tiere vor direktem Wildvogelkontakt und deren möglicherweise infiziertem Kot zu schützen. Dies kann auch durch eine dichte Abdeckung des Freilaufes geschehen. Details sind in der Allgemeinverfügung des Veterinäramtes unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen nachzulesen.
Bild zur Meldung: Bild von Wolfgang Claussen/Pixabay
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