Antrag Schülerbeförderung 2024/25
13. 05. 2024
Den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten für das nächste Schuljahr finden Sie hier.
Alle Kinder, die bereits eine Chipkarte besitzen und die im Schuljahr 2024/25 weiterhin anspruchsberechtigt sind, dürfen ihre Chipkarte behalten!
Ein Anspruch liegt in der Regel dann vor, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart über zwei Kilometer (Klassenstufen 1 bis 4) bzw. über vier Kilometer (Klassenstufen 5 bis 10) entfernt liegt. Bei Fragen dürfen Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Schäfer wenden (Telefon 04681 5004-815 oder Mail an ).
Bild zur Meldung: Bild von Lykaon auf Pixabay
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