Dezentrale Abwasserbeseitigung auf Föhr (Fäkalschlammbeseitigung)
Alle Grundstücke auf Föhr, die nicht über eine Anschlussleitung an eine zentrale Abwasseranlage (Kläranlage in Utersum oder Kläranlage in Wyk auf Föhr) angeschlossen sind, unterliegen den Vorschriften der Allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung des Amtes Föhr-Amrum mit der hierzu ergangenen Gebührensatzung. Die amtsangehörigen Gemeinden auf Föhr haben nämlich das Einsammeln, Abfahren und die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers als Selbstverwaltungsaufgabe zur Ausführung dem Amt Föhr-Amrum übertragen.
Für die dezentrale Abwasserbeseitigung existiert deshalb eine inselweit einheitliche Abgabenkalkulation und für alle mit diesen Aufgaben im Zusammenhang stehenden Entscheidungen ist allein das Amt zuständig und verantwortlich.
Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben werden vom Amt bzw. seinen Beauftragten bedarfsgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in vorgeschriebenen Zeitabständen geleert oder entschlammt. Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben hierzu nähere Informationen erhalten bzw. werden zeitnah über konkrete Besonderheiten in Kenntnis gesetzt.
Die Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung werden ebenfalls als Grund- und Zusatzgebühren erhoben. Die Grundgebühr bemisst sich auch hier nach der Größe (Nennweite) des Wasserzählers und beträgt beispielsweise für den überwiegend vorhandenen Zähler (MID Q3 = 4 [Qn 2,5]) ab dem 01.01.2021 jährlich 120,00 €; die Zusatzgebühr (Verbrauchsgebühr) wird nach der tatsächlich entnommenen Abwasser- oder Schlammmenge bemessen.
Sie beträgt ab dem 01.01.2024 für die Regelentleerung von Kleinkläranlagen (soweit Abfuhrtermin rechtzeitig vorher planbar) pro Kubikmeter 62,32 € und für die Regelentleerung von abflusslosen Gruben (soweit Abfuhrtermin rechtzeitig vorher planbar) pro Kubikmeter 28,52 €.