Aktuelles
Seit dem 1. Januar 2019 gelten im gesamten Verwaltungsbereich des Amtes Föhr-Amrum erstmals einheitliche Kurabgabensätze. Neu und einheitlich geregelt sind nun beispielsweise auch die Saisonzeiten (Hauptkurzeit jetzt in allen Gemeinden vom 1. März bis 31. Oktober) sowie die Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände für Menschen mit Behinderungen.
Als Kurabgabe ist nunmehr zu zahlen:
Hauptkurzeit | übrige Zeit | Jahrespauschale | |
in allen Gemeinden | 2,60 EUR | 1,30 EUR | 78,00 EUR |
Die jeweiligen Kurabgabesatzungen der Gemeinden stehen in der Rubrik "Ortsrecht und Satzungen" zur Verfügung. Alle Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber sollten unbedingt darauf achten, dass bei der Abwicklung der Meldescheine für beherbergte Urlaubsgäste die aktuellen Bestimmungen beachtet und die korrekten Abgabensätze abgerechnet werden. Tipps zur "Arbeitserleichterung" der UnterkunftsgeberInnen