Kinderbetreuung
Auf den Inseln Föhr und Amrum gibt es folgende Kindertagesstätten:
Föhr:
ADS Kita "Die Inselkinder" auf Föhr (Wyk)
Ev. Kindergarten St. Nicolai (Wyk)
Ev. Naturkindergarten (Wyk)
Kindergarten der AWO (Wyk)
Dänischer Kindergarten Vyk Legestue (Wyk)
Ev. Kindergarten "Arche Noah" (Midlum)
Ev. Kindergarten "Jongensguard" (Süderende)
Amrum:
Kindergarten Amrum e.V. (Nebel)
Soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen und Geschwisterermäßigung
Der Kreis Nordfriesland fördert den Besuch von Kindertagesstätten, indem er auf Antrag Elternbeiträge ermäßigt oder erlässt. Hierdurch soll insbesondere sichergestellt werden, dass Kinder nicht aus finanziellen Gründen vom Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ausgeschlossen werden.
Nähere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland.
KitaPortal Schleswig-Holstein
Für die Landesregierung ist es eine zentrale Aufgabe, die Rahmenbedingungen des Aufwachsens von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien stetig weiterzuentwickeln. Bestmögliche Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen, ist eine permanente Herausforderung für das politische Handeln.
Daher ist es das erklärte Ziel der Landesregierung, Schleswig-Holstein zu einem familienfreundlichen Land zu machen, in dem Eltern Familie und Beruf in dem von ihnen gewünschten Maße vereinbaren und Kinder ihre Bildungs- und Lebenschancen durch frühkindliche Bildungsangebote erhöhen können.
Um Eltern bei der wichtigen Entscheidung über die beste Betreuungsform ihres Kindes zu unterstützen, bietet das KitaPortal Schleswig-Holstein einen guten Überblick über die vielfältigen Betreuungsangebote im Land und informiert über freie Betreuungsplätze.
Vorteile für Eltern
Eltern erhalten umfassende Informationen von allen teilnehmenden Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen im Land
Online-Suche nach einem freien Betreuungsplatz für Kinder am Wohn- oder Arbeitsort der Eltern. Ein tagesaktuelles „Ampelsystem“ zeigt die verfügbaren Plätze an
Eltern können ihr Kind in den Wunsch-Kitas Online voranmelden
Weitergehende Informationen finden Eltern direkt im KitaPortal Schleswig-Holstein
Quelle: www.schleswig-holstein.de
Überleitungsbilanz nach § 58 Abs. 3 KiTaG
Das Land verpflichtet die Standortgemeinden in § 58 Abs. 3 KiTaG (Kindertagesförderungsgesetz) zur Erstellung und Veröffentlichung einer Überleitungsbilanz. Zweck ist die Gegenüberstellung und der Vergleich der finanziellen Belastung der Kommunen vor (Jahr 2019) und nach (Jahr 2021) der sog. Kita-Reform, daher erfolgt der Vergleich der Gesamtkosten dieser beiden Jahre.
Die Überleitungsbilanzen der Standortgemeinden finden Sie, nach erfolgter Prüfung durch das Land, hier: