Fördermittel für Heizungstausch & Sanierung
Seit Januar 2024 gibt es neue Förderprogramme für den Heizungstausch und die Gebäudesanierung. Zunächst beschränken wir uns hier auf dir Darstellung der Förderkulisse für Bestandsbauten (Wohngebäude). Die Übersicht und Verlinkungen werden so aktuell wie möglich gehalten; eine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tagesaktualität können wir jedoch nicht geben.
Was | Wer | Ab wann | Links | weitere Infos |
Heizungstausch (Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude) | KfW | ab 27.02.24: Ab sofort sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind. Planmäßig ab Mai 2024: sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Wichtig: erfordert Einbindung von anerkanntem Energieeffizienz-Experten / -Expertin
Übergangsregelung: vorzeitiger Maßnahmenbeginn (Beauftragung & Umsetzung) zwischen 29.12.23 und 31.08.24 für alle Antragsstellenden möglich; Antragstellung befristet nachholbar bis 30.11.24. |
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Gebäudehülle (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM)) | BAFA | ab 01.01.24; Wichtig: Antragsstellung erfordert Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten oder -Expertin: www.energie-effizienz-experten.de | Anlagentechnik (Belüftung)
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Fachplanung / Baubegleitung | BAFA | ab 01.01.24; Wichtig: erfordert Einbindung von anerkanntem Energieeffizienz-Experten / -Expertin | |
Sanierungsfahrplan | BAFA | ab 01.01.24; Wichtig: Beratung muss von anerkanntem Energieeffizienz-Experten /- Expertin durchgeführt werden | |
Ergänzungskredit (Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude) | KfW | Hinweis: Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. |
Fragen oder Anregungen zu Nachhaltigkeit & Klimaschutz?
Kontaktieren Sie gerne unseren Klimaschutz- & Nachhaltigkeitsbeauftragten, Kai Becker; per E-Mail erreichbar über , oder telefonisch unter (+49) 04681 5004-853.