Wyk | zur StartseiteAmrum Leuchtturm | zur StartseiteGodel | zur StartseiteWittdün | zur StartseiteSüdstrand | zur StartseiteNorddorf | zur StartseiteInseldörfer | zur StartseiteUtersum | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Fördermittel für Heizungstausch & Sanierung

Seit Januar 2024 gibt es neue Förderprogramme für den Heizungstausch und die Gebäudesanierung. Zunächst beschränken wir uns hier auf dir Darstellung der Förderkulisse für Bestandsbauten (Wohngebäude). Die Übersicht und Verlinkungen werden so aktuell wie möglich gehalten; eine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tagesaktualität können wir jedoch nicht geben.

 

 

Förderung für Heizungstausch und Gebäudesanierung
WasWerAb wannLinks | weitere Infos

Heizungstausch

(Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude)

KfW

ab 27.02.24: Ab sofort sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden und selbstbe­wohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind.

Planmäßig ab Mai 2024: sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum umgesetzt werden.
Planmäßig ab August 2024: sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von vermieteten Einfamilien­häusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.

 

Wichtig: erfordert Einbindung von anerkanntem Energieeffizienz-Experten / -Expertin

 

Übergangsregelung: vorzeitiger Maßnahmenbeginn (Beauftragung & Umsetzung) zwischen 29.12.23 und 31.08.24 für alle Antragsstellenden möglich; Antragstellung befristet nachholbar bis 30.11.24.

www.kfw.de/heizung 


www.kfw.de/458 

 

Förderrichtline
 

Gebäudehülle
Anlagentechnik
Heizungsoptimierung
Gebäudenetz

(Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM))
 

BAFAab 01.01.24Wichtig: Antragsstellung erfordert Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten oder -Expertin:
www.energie-effizienz-experten.de 
 

Gebäudehülle

Anlagentechnik (Belüftung)

Heizungsoptimierung

Gebäudenetz

 

Förderrichtline

Fachplanung / BaubegleitungBAFAab 01.01.24; Wichtig: erfordert Einbindung von anerkanntem Energieeffizienz-Experten / -Expertin
 

Fachplanung

Förderrichtline

SanierungsfahrplanBAFAab 01.01.24; Wichtig: Beratung muss von anerkanntem Energieeffizienz-Experten /- Expertin durchgeführt werden 
 

Sanierungsplan

Förderrichtline

Ergänzungskredit 

(Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude)

KfWHinweis: Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

www.kfw.de/358 

Förderrichtline


 


 

Kontakt

Fragen oder Anregungen zu Nachhaltigkeit & Klimaschutz?

 

Kontaktieren Sie gerne unseren Klimaschutz- & Nachhaltigkeitsbeauftragten, Kai Becker; per E-Mail erreichbar über , oder telefonisch unter (+49) 04681 5004-853.

 

> zurück zur Hauptseite Klimaschutz & Nachhaltigkeit