Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Eine weit überwiegende Mehrheit der Steuer- und Abgabenschuldner des Amtes Föhr-Amrum nutzt die Möglichkeit, alle kommunalen Steuern und Abgaben termingerecht vom Konto abrufen zu lassen. Man erspart sich dadurch unnötigen Aufwand, muss die häufig unterschiedlichen Zahlungstermine nicht selbst überwachen und auch keine Mahn- und Verwaltungszwangsverfahren befürchten, die stets mit zusätzlichen Kosten und Gebühren verbunden sind. Mit der Einführung des neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens ist diese Art des Zahlungsverkehrs für die Zahlungspflichtigen noch transparenter und besser nachvollziehbar geworden.
Das Formular zur Erteilung eines Lastschriftmandats können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen und direkt an Ihrem Endgerät ausfüllen. Drucken Sie das ausgefüllte Formular bitte aus und übermitteln Sie dieses nach Unterzeichnung an die im Formular angegebene Adresse.
Für die Beantwortung weiterer Fragen zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und zur Abbuchung der kommunalen Steuern und Abgaben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung gern zur Verfügung. Diese entnehmen Sie bitte der Mitarbeiterliste:
https://www.amtfa.de/mitarbeiter
Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs erhält der Zahlungsschuldner vor dem Einzug der Forderung eine entsprechende Information, bevor es zur tatsächlichen Belastung des Kontos kommt. Die Abbuchungen des Amtes erkennt man jetzt immer eindeutig an der Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese Gläubiger-ID des Amtes Föhr-Amrum lautet: DE71ZZZ00000020516 und ist in jedem Bescheid oder jeder Zahlungsaufforderung aufgedruckt, wenn damit eine Abbuchung verbunden ist. Zudem enthält der Bescheid stets eine konkrete Referenznummer, die sogenannte Mandatsreferenz. Auf diese Weise lässt sich im Kontoauszug die Belastung immer eindeutig der jeweiligen Forderung im Bescheid zuordnen.
Neben den oben erwähnten Neuerungen zur besseren Transparenz und besseren Nachvollziehbarkeit von Abbuchungen wird im SEPA-Zeitalter das bisher von Einzugsermächtigungslastschriften bekannte, bedingungslose Widerspruchsrecht im Rahmen der AGB-Umstellungen durch ein als gleichwertig anzusehendes bedingungsloses Erstattungsrecht ersetzt. Somit kann der Zahler bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer Einzugsermächtigung oder eines SEPA-Lastschriftmandats binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags von seinem Zahlungsdienstleister verlangen.
Weitere Informationen zu SEPA finden Sie unter anderem auf der Seite der Deutschen Bundesbank unter https://www.sepadeutschland.de/